ABR-Lexikon

Arbeitsrecht

By 03.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

Arbeitsrecht

Auf das abhängige => Arbeitsverhältnis sind die Regeln der Privatautonomie und des Privatrechts, wie sie im Vertragsrecht unter autonomen Partnern gelten, wegen der Abhängigkeit des => Arbeitnehmers hinsichtlich seiner Tätigkeit und deren Organisation sowie seiner darauf beruhenden Schutzbedürftigkeit nur im Teilbereich des Arbeitsvertragsrechts anwendbar. Insoweit steht der Arbeitnehmer in einem individuellen Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber. Diesbezüglich spricht man vom => Individualarbeitsrecht.

Das dem => Arbeitsvertrag zugrunde liegende => Dienstvertragsrecht konnte den schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers nach verbreiteter Auffassung nicht Rechnung tragen. Weitere Teilgebiete des Arbeitsrechts betreffen deshalb den besonderen Schutz des abhängig beschäftigten Arbeitnehmers. Dabei geht es um eine Beschränkung der wirtschaftlichen Abhängigkeit, etwa durch vergütungsrechtliche Vorschriften oder den => Kündigungsschutz. Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften richten sich gegen mit der Arbeit verbundene Gefahren für Gesundheit und körperliche Integrität. Gegen Ausnutzung schützen => Arbeitszeit– und persönliche Schutzvorschriften wie => Mutterschutz. Diese Schutzvorschriften sind dem Bereich des öffentlichen Rechts zugeordnet.

Mit dem Betriebsverfassungsrecht und dem => Koalitionsrecht organisiert das Gesetz die => Arbeitnehmer, so dass in den dort geregelten Problemlagen nicht der Einzelne dem Arbeitgeber gegenübersteht, sondern eine Gesamtheit der Arbeitnehmer. Diese Gebiete werden unter dem Begriff des => kollektiven Arbeitsrechts zusammengefasst.

Dieser eigenständigen Position des Arbeitsrechts hat der Gesetzgeber eine eigenständige Gerichtsbarkeit in Gestalt der => Arbeitsgerichtsbarkeit gegenüber gestellt.

Gesetzlich gefasst ist das Arbeitsrecht zum einen in einzelnen Vorschriften allgemeiner zivilrechtlicher und gewerberechtlicher Gesetze wie des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Handelsgesetzbuches, der Gewerbeordnung oder der Insolvenzordnung. Hinzu kommen zahlreiche arbeitsrechtliche Spezialgesetze wie das Betriebsverfassungsgesetz, das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Mutterschutzgesetz und viele mehr. => Tarifverträge, Technische Regeln sowie die Rechtsprechung zur Interpretation des Gesetzes und zur Schließung von Gesetzeslücken spielen darüber hinaus eine große Rolle.