Themenwelt: Neu im BR / Erste Schritte

Erste Schritte

Sie sind erfolgreich in den Betriebsrat gewählt. Nachdem sich Ihr Gremium konstituiert hat, stellt sich nun die Frage, welche ersten Schritte als Betriebsrat jetzt wichtig sind.

So geht's

1

Grundsätzliches:

Die Betriebsratsarbeit der nächsten 4 Jahre ist danach auszurichten, welche Projekte der Betriebsrat angehen will. Bei der Beantwortung dieser Frage sollte grundsätzlich folgendes berücksichtigt werden:

- Was sind meine Ziele als Betriebsrat?
- Kenne ich meine Rechte & Pflichten?
- Welche sind die betrieblichen Belange?

2

Bestandsaufnahme:

Hierbei wird die bisherige Arbeit des Betriebsrates analysiert und genau herausgestellt, welche Betriebsvereinbarungen und Regelungsabsprachen mit welchen konkreten Inhalten gelten. Weiterhin ist zu klären, ob evtl. bereits Tarifverträge bestehen.
3

Handlungsbedarf:

Welche Sachverhalte sind bisher nicht geregelt, bedürfen aber einer Regelung? Hierbei sollte § 87 BetrVG berücksichtigt werden. Der Betriebsrat muss wissen, welche Regelungen der Mitbestimmung unterliegen und ob und welche konkreten Mitbestimmungsrechte er hat.
Hierzu sollten Regelungen für die Belegschaft getroffen werden:
- Arbeitszeit
- Urlaub
- betriebliche Lohngestaltung
- technische Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
4

Prioritäten festlegen:

Nach der Festlegung, welche Sachverhalte geregelt werden sollen, sollten diese in einer Prioritätenliste der Wichtigkeit nach geordnet werden.
5

Einigkeit im Betriebsrat:

Der Betriebsrat sollte sich darüber einigen, welche Mittel für welche Ziele anzuwenden sind und inwieweit er bereit ist, ggf. rechtliche Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele anzuwenden.
6

Schulung:

Um eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit leisten zu können, ist es bei allen der genannten Schritte ratsam, sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Besonders in der Durchsetzung der vereinbarten Ziele ist es unabdingbar, die grundlegenden Inhalte des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts zu kennen und anzuwenden.

Ihr Ansprechpartner

Herr Christian Best

Tel.: 03445 – 26 10 730

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